Im Jahr 2008 können 66 vH der Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2 vH. Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:
-Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Rente vorsehen.
-Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen (mit Ausnahmen z. B. Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung).
-Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
-Der Steuerpflichtige darf keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung haben.
Nun können auch Banken, Fondsgesellschaften (aktuell nur von Deka und DWS) und bestimmte betriebliche Versorgungseinrichtungen, wie z. B. Pensionskassen und Pensionsfonds entsprechende Produkte anbieten.