INFORM GmbH
Steuerberatungsgesellschaft





 

Unternehmenssteuerreform 2008

Änderungen speziell für Kapitalgesellschaften: Die Körperschaftsteuer sinkt von 25 % auf 15 %. Die Gesamtbelastung mit Gewerbesteuer sinkt bei einem Hebesatz von 350 % auf ca. 28 %. Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind wie bisher zu 5 % steuerpflichtig. Halten Steuerpflichtige an Kapitalgesellschaften mehr als 1 % der Anteile, sind bei der Veräußerung 60 % des Gewinns steuerpflichtig.

Investitionsabzugsbetrag (früher Ansparrücklage) ab dem Jahr 2007: Folgende gravierende Änderungen sind hervorzuheben:
-es sind auch gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter begünstigt
-Investitionszeitraum einheitlich 3 Jahre
-Bei Nichtinvestition Rücklagenauflösung im Jahr der Bildung (es kommt zur Verzinsung der Nachzahlung). Damit ist eine Bildung zur Steuerverschiebung nicht mehr möglich.

Sonderabschreibungen in Höhe von maximal 20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten (auch für gebrauchte Güter) sind auch ohne Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages möglich.

Die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirt-schaftsgütern ist nur noch bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 Euro möglich. Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro sind in einem Jahr als Sammelposten zusammen zu fassen und über fünf Jahre gleichmäßig aufzuteilen. Durch Veräußerungen, Entnahmen oder Wertminderungen wird der Wert des Sammelpostens nicht beeinflusst. Nur bei den Überschusseinkünften (z.B. Arbeitnehmer) gilt weiterhin die Grenze von 410 Euro. Nachteilhaft wirkt sich die Änderung insbesondere bei Wirtschaftsgütern wie einem PC aus, die über drei Jahre abgeschrieben werden könnten, wenn die Anschaffungskosten netto mehr als 1.000 Euro betragen würden und unter 1.000 Euro auf 5 Jahre verteilt werden müssen.

Die degressive Abschreibung ist nicht mehr möglich.

Die Gewerbesteuermesszahl wird auf einheitlich 3,5 reduziert. Beträgt beispielsweise der Hebesatz der Gemeinde 330 %, ist der Gewerbesteuersatz 11,55 %. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr. Die 50 % Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen entfällt. Stattdessen werden alle Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25 % nach einem Freibetrag von 100.000 Euro erfasst.
Der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer wg. der Gewerbesteuerbelastung erhöht sich auf 3,8. Damit kommt es bei Hebesätzen bis zu 380 % i.d.R. für Einzel- und Personengesellschaften zu einer vollständigen Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer.