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Steuerberatungsgesellschaft





 

Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes

Bereits zum 1. Januar 2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten.

Die Kinderfreibeträge für jedes Kind soll auf 7.008 Euro angehoben werden. Das Kindergeld wird auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und auf 215 Euro ab dem vierten Kind erhöht.

In der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder geplant. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Zudem werden auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge weiter verbessert. Gegebenenfalls sollte bei Schenkungen das nächste Jahr abgewartet werden.

Der Steuersatz für Beherbergungsleistungen soll auf sieben Prozent abgesenkt werden.

Für Unternehmer sollen Abschreibungsregeln geändert werden. Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.

Die Zinsschranke wird abgemildert. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten.

Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Deutschlands Technologieführerschaft bei Energie aus Wind, Sonne oder Wasser soll gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.

Nachdem Anfang November das Kabinett grünes Licht gegeben hat, geht das Gesetz nun in den Bundestag. Es bedarf der Zustimmung der Länder im Bundesrat.