Zwischen
.................................(im folgenden "Firma")
und
Frau/Herrn.....................(im folgenden "Arbeitnehmer")
wird folgendes
vereinbart:
Der
Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom ............ als
................. eingestellt. Die einzelnen zum Aufgabenbereich
gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten und zum
Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im
Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten im Betrieb zu übernehmen.
Eine Gehaltsminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein.
Die ersten
......Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit
können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von.....Wochen zum
Monatsende kündigen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter
Einhaltung einer Frist von ..... Wochen/Monaten zum
............ zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus
tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den
Arbeitnehmer. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der
Arbeitnehmer das ....... Lebensjahr vollendet, ohne
dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor
Dienstantritt ist ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber
weist auf folgende Vorschriften des Sozialgesetzbuches hin:
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf
Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III
verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung / Abschluss des
Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend
zu melden. Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung
zu suchen.
Die monatliche
Bruttovergütung beträgt während der Probezeit EUR .......,
nach Ablauf der Probezeit EUR .......... .Die Vergütung wird jeweils am Letzten
eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das Konto Nr. ............................................
bei der ...............................................
in .....................................................
BLZ .............................................
.Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld,
Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines
Rechtsanspruchs für die Zukunft.
Die teilweise
oder vollständige Abtretung und Verpfändung der Vergütung ist ausgeschlossen.
Im Falle einer Lohnpfändung ist die Firma berechtigt, die konkrete
Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
Die Arbeitszeit
richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit wöchentlich ...... Stunden ohne die Berücksichtigung von
Pausen. Der Arbeitsbeginn ist auf .....Uhr, das
Arbeitsende auf ..... Uhr festgelegt. Von ..... Uhr bis ..... Uhr ist
Frühstücks-, von ..... Uhr bis..... Uhr Mittagspause.
Die Firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine
Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen. Die Firma ist berechtigt, bei
dringenden betrieblichen Erfordernissen Überstunden anzuordnen. Bis zu .....
Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit
ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden
grundsätzlich vergütet. Der Überstundenzuschlag beträgt ......%. De Auszahlung
der Überstundenvergütung erfolgt jeweils mit der Vergütung des Folgemonats.
Der Arbeitnehmer
erhält ...... Werktage Urlaub. Urlaubsjahr ist das
Kalenderjahr. Der Zeitpunkt des jeweiligen Urlaubsantritts ist mit den
betrieblichen Notwendigkeiten abzustimmen. Während des Urlaubs ist jede auf
Erwerb gerichtete Tätigkeit untersagt. Während der Dauer des
Anstellungsverhältnisses ist jede Nebenbeschäftigung untersagt, die die
Arbeitsleistung des Angestellten oder die Interessen der Firma in sonstiger
Weise beenträchigen kann. Der Arbeitnehmer ist
verpflichtet, die Firma vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung zu
informieren.
Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge
Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Firma unverzüglich Mitteilung zu
machen. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung hat der Angestellte der Firma
spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen, aus der sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
ergibt.
Der
Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die
ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma zur Kenntnis
gelangen, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren. Bei
Beendigung des Anstellungsverhältnisses sind alle betrieblichen Unterlagen
sowie etwa angefertigte Abschriften oder Kopien an die Firma
herauszugeben.
Die
Betriebsordnung und die bestehenden Betriebsvereinbarungen können im
Personalbüro eingesehen werden. Ergänzend gelten die Regelungen des
..............Tarifvertrages vom ...... für
.................... in seiner jeweils geltenden Fassung.
Ansprüche aus
dem Anstellungsverhältnis müssen innerhalb eines Monats nach Zugang der letzten
Gehaltsabrechnung geltend gemacht werden; andernfalls sind sie verwirkt.
Nebenabreden
und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Ort ............... |
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Datum
.......... |
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.............................. |
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Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |